Adipositas & Kasse · Rechner
Kostenübernahme-Check: Was für die Prüfung noch fehlt
Der Check zeigt aus BMI, Begleiterkrankungen, bisherigen Abnehmversuchen und vorhandenen Unterlagen, welche Kriterien der S3-Leitlinie und des Begutachtungsleitfadens des Medizinischen Dienstes erfüllt sind und was noch fehlt – ohne Zusage.
Kostenübernahme-Check Magen-OP
Der Check rechnet Ihren BMI, ordnet ihn nach WHO ein und zeigt, welche Kriterien aus der S3-Leitlinie und dem Begutachtungsleitfaden des Medizinischen Dienstes erfüllt sind. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und sagt nichts darüber, wie Ihre Kasse entscheidet.
Ihr Befund
– kg/m² BMI
–
Was die S3-Leitlinie bei diesem BMI vorsieht
Kriterien für den Kassenantrag
Keine Zusage. Ob die Kasse zahlt, entscheidet sie nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst im Einzelfall. Grundlage: S3-Leitlinie Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen (AWMF 088-001, Version 2.3, abgelaufen, in Überarbeitung) und Begutachtungsleitfaden Adipositas-Chirurgie (Bariatrische und Metabolische Chirurgie) bei Erwachsenen des Medizinischen Dienstes (Stand 6.10.2017).
Woher wir das wissen
- S3-Leitlinie: Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen, Version 2.3 (Februar 2018), AWMF-Register Nr. 088-001, AWMF / Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV), Stand Feb. 2018 (Archivkopie), abgerufen 27.10.2026
- CAADIP – Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Adipositastherapie und metabolische Chirurgie (Leitlinienliste), Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV), Stand Okt. 2026, abgerufen 27.10.2026
- Begutachtungsleitfaden Adipositas-Chirurgie (Bariatrische und Metabolische Chirurgie) bei Erwachsenen – Prüfung der sozialmedizinischen Voraussetzungen, Medizinischer Dienst Bund (vormals MDS), Stand 6.10.2017, abgerufen 27.10.2026
- Weitere Grundlagen der Begutachtung (Liste der gültigen Begutachtungsleitfäden), Medizinischer Dienst Bund, Stand Okt. 2026, abgerufen 27.10.2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2022, B 1 KR 19/21 R (bariatrische Operation, Ultima-ratio-Prinzip), Stand 22.6.2022, abgerufen 27.10.2026
Kurz gesagt
- Der Check rechnet aus Größe und Gewicht Ihren BMI und zeigt, was die S3-Leitlinie 088-001 bei diesem Wert vorsieht – mit ihrer Empfehlungsstärke „soll“, „sollte“ oder „kann“.
- Er prüft die Kriterien des Begutachtungsleitfadens des Medizinischen Dienstes von 2017: BMI-Gruppe, mindestens sechs Monate multimodale Therapie und die Unterlagen für das Gutachten.
- Das Ergebnis ist weder Antrag noch Kostenzusage: Ob die Kasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
- Der Check gilt für Erwachsene und rechnet nur in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen.
Was der Rechner fragt
Zuerst Größe, Gewicht und Alter. Danach Begleiterkrankungen, die eine Ärztin oder ein Arzt festgestellt hat; die Auswahl folgt der Liste der S3-Leitlinie. Seltenere Erkrankungen öffnen Sie über „Weitere Begleiterkrankungen“. Nur den BMI und den Abstand zur nächsten Klasse zeigt der BMI-Rechner.
Dann geht es um Ihre bisherigen Abnehmversuche: keine dokumentierten, nur Diäten in Eigenregie oder ein ärztlich begleitetes Programm. Multimodale Therapie heißt, dass Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie gleichzeitig und unter fachlicher Anleitung laufen. Sie geben an, wie viele Monate Sie im Programm waren und welche Teile und Unterlagen vorliegen. Den Leistungsauszug fragt der Check nicht ab, weil die Kasse ihn selbst beisteuert.
Worauf er sich stützt
Medizinische Grundlage ist die S3-Leitlinie 088-001 zur Chirurgie der Adipositas, Version 2.3 von 2018. Laut Leitlinienliste der DGAV galt sie bis Ende 2022 und wird überarbeitet; eine neue Fassung ist nicht erschienen. Ihre Empfehlungen haben eine Stärke: „soll“ ist eine starke Empfehlung, „sollte“ eine Empfehlung, „kann“ lässt sie offen.
Die Kriterien für den Antrag stammen aus dem Begutachtungsleitfaden Adipositas-Chirurgie des Medizinischen Dienstes vom 06.10.2017. Nach der Liste des MD Bund ist das weiterhin die gültige Fassung. Die Einordnung des BMI folgt den Klassen der WHO von 2000 mit den deutschen Bezeichnungen der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.
Was er nicht kann
Der Check gilt nur für Erwachsene. Er zählt jede angekreuzte Begleiterkrankung für die BMI-Gruppe ab 35. Ob sie so erheblich und fachärztlich behandelt ist, wie der Leitfaden verlangt, kann er nicht beurteilen.
Er fragt nicht nach Ihrem Ausgangsgewicht und prüft deshalb nicht, ob die Mindestabnahme der Leitlinie verfehlt wurde. Er zählt Monate und Therapieteile, nicht deren Regelmäßigkeit und Intensität. Gegenanzeigen nennt er nur als Hinweis; prüfen muss sie eine Ärztin oder ein Arzt.
Ausnahmen ohne vorherige Therapie nennt er ab einem BMI von 50 nur als Hinweis, ohne sie zu bewerten. Nicht abgebildet sind die niedrigeren Grenzen der Leitlinie für die metabolische Chirurgie bei Menschen asiatischer Herkunft und die Abwägung des Bundessozialgerichts von 2022. Er gilt für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland; private Versicherungen, Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln.
Wie Sie das Ergebnis lesen
Das Ergebnis nennt zuerst Ihren BMI auf eine Nachkommastelle und Ihre Klasse auf der WHO-Skala. Es folgt, was die Leitlinie bei diesem Wert vorsieht, mit ihrer Empfehlungsstärke, soweit sie eine angibt.
Die Kriterien für den Antrag sind markiert: ein Haken heißt erfüllt, drei Punkte heißen offen, ein Kreuz heißt nicht erfüllt. Ein „i“ ist ein Hinweis und zählt nicht mit. Die Zeile „von … erfüllt“ zählt nur die prüfbaren Kriterien.
Geben Sie Ihre Werte ein und lesen Sie offene Punkte als Arbeitsliste, nicht als Absage. Auch alle Haken sind keine Zusage: Die Kasse entscheidet im Einzelfall. Wie Antrag, Fristen und Widerspruch ablaufen, erklärt der Ratgeber zur Kostenübernahme einer Magen-OP. Was der Check nicht ersetzt, steht im medizinischen Hinweis; mehr zu Eingriffen und Nachsorge in der Rubrik Magen-OP.
Schritt für Schritt
- Offene Punkte ärztlich besprechen. Nehmen Sie das Ergebnis mit in die Hausarztpraxis oder ins Adipositaszentrum. Dort wird geklärt, ob eine Operation für Sie überhaupt in Frage kommt.
- Fehlende Nachweise besorgen. Was der Check als offen oder fehlend markiert, sind die Lücken für das Gutachten. Wie Antrag, Fristen und Widerspruch ablaufen, steht im Ratgeber zur Kostenübernahme.
- Später erneut prüfen. Nach weiteren Therapiemonaten oder neuen Berichten tragen Sie die Angaben neu ein und vergleichen, was sich geändert hat.
Häufige Fragen
Warum bleiben trotz BMI ab 40 Punkte offen?
Der BMI ist nur eine Voraussetzung. Der Leitfaden des Medizinischen Dienstes verlangt außerdem eine ausgeschöpfte multimodale Therapie und aussagefähige Berichte, weil im Regelfall nach Aktenlage begutachtet wird. Solange Nachweise fehlen, zeigt der Check sie als offen.
Kann ich das Ergebnis bei der Kasse einreichen?
Nein. Der Check ist weder Antrag noch Gutachten. Den Antrag stellen Sie mit ärztlichen Berichten bei Ihrer Kasse; der Check hilft nur, vorher Lücken zu finden.
Was zeigt der Check bei Typ-2-Diabetes und einem BMI von 30 bis unter 35?
Er nennt die Empfehlung der S3-Leitlinie zur metabolischen Operation und markiert die BMI-Gruppe als Sonderfall. Nach dem Leitfaden des Medizinischen Dienstes entspricht eine Operation bei Adipositas Grad I bislang nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse.
Woher wir das wissen
- S3-Leitlinie Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen, Version 2.3 (Februar 2018), AWMF-Register Nr. 088-001 (archivierte Fassung) (web.archive.org)
- DGAV: CAADIP – Leitlinienliste mit Status der S3-Leitlinie 088-001 (dgav.de)
- Begutachtungsleitfaden Adipositas-Chirurgie (Bariatrische und Metabolische Chirurgie) bei Erwachsenen, Medizinischer Dienst Bund, Stand 06.10.2017 (md-bund.de)
- Medizinischer Dienst Bund: Weitere Grundlagen der Begutachtung (Liste der gültigen Leitfäden) (md-bund.de)
- WHO Regional Office for Europe: A healthy lifestyle – WHO recommendations, Tabelle Nutritional status (archivierte Fassung) (web.archive.org)
- Deutsche Adipositas-Gesellschaft: Definition von Adipositas – Gewichtsklassifikation nach BMI (adipositas-gesellschaft.de)
Diese Inhalte informieren allgemein und ersetzen keine ärztliche Beratung oder Behandlung. Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an eine Arztpraxis. In Deutschland erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei einem Notfall wählen Sie in Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei die 112. Medizinischer Hinweis